Allgemeine Geschäftsbdingungen (AGB)
Stand: Januar 2010
I. ALLGEMEINES
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Geltungsbereich
Aufträge werden ausschließlich zu den folgenden Bedingungen ausgeführt. Alle Geschäftsbedingungen werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart. -
Schriftform
Sämtliche Vertragsabreden, insbesondere jede Änderung, Erweiterung oder von diesen Bedingungen abweichende Regelung, bedürfen grundsätzlich der Schriftform. -
Gerichtsvereinbarung
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag sind die für den Geschäftssitz der Agentur zuständigen Gerichte örtlich zuständig. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nicht Vollkaufmann oder ein außerordentlicher Gerichtsstand zu begründen ist. -
Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers ist der Sitz der Agentur. -
Anwendbares Recht
Auf Auftragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, soweit für den Einzelfall nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist. -
Termine, Beratungen
Die Agentur kann jede Anfahrt, mit 150 Euro netto und Beratung 250,00 Euro bzw. 190,00 Euro, zzgl. gesetzl. MwSt. für jede weitere Person in Rechnung stellen. Termine vor Auftragserteilung werden anschließend mit dem Auftrag verrechnet. Kommt der vom Auftraggeber bestätigte Beratungstermin nicht zu stande, bzw. wird der Termin nicht mind. 12 Std. vorher storniert, wird die Beratung mit bis zu 250,00 Euro in Rechnung gestellt. -
Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vereinbarten Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.
II. HAFTUNG
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Allgemeines
Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die Agentur, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe, dem Auftrag geber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. -
Wettbewerbsrechtliche Bestimmungen
Genehmigt der Auftraggeber die von der Agentur vorgeschlagene Werbung oder verlangt der Auftraggeber die Durchführung einer bestimmten Werbung, so haftet die Agentur nicht für die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen, wenn die Agentur den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hingewiesen hat. -
Urheberrechte
Werden durch die Ausführung eines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, so stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen eines solchen Rechtsverletzung frei, wenn die Agentur zuvor Bedenken gegen die rechtliche Durchführung der Aktion geäußert hat. -
Schutzfähigkeit der Werbegestaltung
Die Agentur haftet nicht für die warenzeichenrechtliche oder urheber- bzw. geschmacksmusterrechtliche Schutzfähigkeit der Werbegestaltung. -
Korrekturen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, an der Korrektur der ausgearbeiteten Konzepte, Texte und Werbemittel mitzuwirken. Nach der Korrektur durch den Auftraggeber und der Weitergabe der freigegebenen Konzeptionen an den Werbungsdurchführenden ist eine Haftung der Agentur für die pflichtgemäße Werbungsdurchführung, insbesondere für die korrekte Verarbeitung im Werbemedium, aus geschlossen. Dies gilt nur dann nicht, soweit im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten ein leitender Angestellter, im Verkehr mit Nichtkaufleuten irgendein Mitarbeiter des Werbungsdurchführenden den Pflichtverstoß mindestens grob fahrlässig verschuldet hat. Ansprüche gegen den Werbungsdurchführenden wegen Verletzung vertraglicher Pflichten oder aus unerlaubter Handlung tritt die Agentur an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung schon jetzt an. -
Autorenkorrekturen
Ab der zweiten Korrektur, sofern nicht anderes besprochen, durch den Auftraggeber werden der verursachte Aufwand durch den Werbungsdurchführenden dem Auftraggeber gemäß aktueller Honorarliste verrechnet. -
Termineinhaltung
Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen sind ausgeschlossen. Dies gilt nur dann nicht, soweit im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ein leitender Angestellter, im Geschäftsbereich mit Nichtkaufleuten irgendein Mitarbeiter der Agentur die Verzögerung oder die Unmöglichkeit mindestens grob fahrlässig verschuldet hat.
III. URHEBER-/NUTZUNGSR.
- Die Agentur überträgt für die Laufzeit des Vertrages im Rahmen des Vertragszweckes alle mit den gelieferten und angenommenen Arbeiten zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte auf den Auftraggeber, wobei sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart je nach Vertragszweck bestimmt. Nach Vertragsbeendigung fallen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte automatisch an die Agentur zurück. Falls der Auftraggeber nach Vertragsbeendigung die urheberrechtlichen Nutzungsrechte weiter verwenden möchte, so ist hierüber mit der Agentur eine besondere schriftliche Vereinbarung zu schließen, die auch ein angemessenes Honorar beinhalten wird.
- Alle im Rahmen der Werbungsentwicklung entstandenen Urheber-, Warenzeichen und / oder Geschmacksmusterrechte verbleiben auch nach der Präsentation der Konzepte bei der Agentur, wenn die Agentur nicht mit der Werbungsdurchführung beauftragt wird. Konzepte und Entwürfe dürfen ohne Zustimmung der Agentur Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
- Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Fall der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abreden bei der Agentur.
- Die weitere Nutzung der Werbeidee, der Werbekonzeption oder der Werbeart, für andere als im Agenturvertrag vorgesehene Zwecke und im Rahmen anderer Werbeaktionen durch den Auftraggeber, ist ohne Zustimmung der Agentur nicht gestattet.
IV. EIGENTUM/LIEFERBEDINGUNGEN
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Agentur. Dies gilt auch für Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten, Stehsätze, Positivfilme unter anderem Beachten Sie bitte, daß die Urheberrechte nach dem Urheberrechtsgesetz weder übertragbar noch veräußerbar sind. Aus diesem Grund bleiben, auch zu Ihrem Schutz, Photonegative, grafische Entwürfe, Scribbles und Ausarbeitungen u. ä. (z. B. für Logo/Signet) sowie für den Auftrag entstandenen Dateien im Besitz der Agentur. Auf Wunsch können Daten und Entwürfe jedoch vom Kunden käuflich erworben werden.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, nicht ohne vorherige Zustimmung der Agentur über Waren weiterzuverfügen, die noch im Eigentum der Agentur stehen. Dies gilt insbesondere für Entwürfe und Konzepte, bei denen die Urheberrechte noch bei der Agentur liegen.
- Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich unfrei.
- Bis zu 10%ige technisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen gelten als genehmigt.
V. BEANSTANDUNGEN
- Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.
- Reklamationen sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen und berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Unterläßt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mängel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
- Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung, soweit bezüglich der Gesamtlieferung kein Interessenwegfall des Auftraggebers vorliegt.
- Abweichungen von Qualität, Farben und Maßen sind kein Grund zu Beanstandungen, sofern sie handelsüblich oder technisch nicht vermeidbar sind.
VI. ZAHLUNG
- Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Stellung der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 9,62 % über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz (2009) sowie angefallene Mehrkosten berechnet. Bei Zahlungsverzug entfallen sämtliche gewährten Nachlässe. Die Ausführung weiterer Aufträge kann bis zur Bezahlung zurückgestellt bzw. von einer Vorschußzahlung abhängig gemacht werden.
- Die Bereitstellung ungewöhnlich hoher Papiermengen, besonderer Materialien, sonstiger Aufwendungen oder Vorleistungen wird hierfür Vorauszahlung verlangt.
VII. MEDIENBEAUFTRAGUNG
Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, falls sich die Agentur dies im Einzelfall vorbehält.
VIII. KONKURRENZAUSSCHL. / GEHEIMHALTUNGSPFLICHT
Die Agentur verpflichtet sich zur Geheimhaltung bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers. Dies gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
IX. ÄNDERUNGEN oder STORNO
Für den Fall der Änderung/Storno ordnungsgemäß erteilter Aufträge, hat die Agentur Anspruch auf Ersatz der Kosten, die durch die Änderung entstehen, bzw. durch Ausführung des stornierten Auftrages bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstanden sind, dabei ist es unwesentlich aus welchem Grundes zur Stornierung kommt. Diese Aufwandsentschädigung wird auf der Basis der in der Preisliste enthaltenen Stundensätze berechnet. Angefangene Stunden werden als volle Stunden berechnet.
X. AGENTURPREISE
Unsere Preise sind Bestandteil dieser AGB und können auszugsweise auf schriftliche Anfrage mitgeteilt werden.



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