


Was Sie über die neue Verordnung wissen sollten und wie Sie teuere Abmahnungen vermeiden können. Seit dem 17. Mai 2010 ist die neue und überarbeitete Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung in Kraft getreten. Dienstleister sind nun dazu angehalten noch mehr Informationen über ihr Unternehmen bereit zu stellen.
Machen Sie Ihrem Konkurrenten doch mal eine Freude und schenken ihm eine Abmahnung. Man gönnt sich ja sonst nichts, oder? Eine besondere Freude für die deutsche Justiz stellt anscheinend eine Abmahnung dar, wenn Sie diese als E-Mail erhalten. Dann haben Sie diese Mail eben nicht erhalten?
Lobito Online-Kommunikation Wolfgang Bertl Telefon 08422 986954 E-Mail bertlw@lobito.eu Mehr über Lobito OK |