Google Penalty
Warum bestraft Google überhaupt? Dazu muss verstehen, dass Google qualitativ hochwertige Websiten anbieten will. Eine gute Website dient dem Suchenden, sprich dem Kunden eines Unternehmens. Sucht also ein Suchender nach einer Information, dann gibt er einen entsprechenden Suchbegriff bei einer Suchmaschine ein. Diese listet anschließend alle relevanten Treffer auf.
Ein Beispiel: Ein User sucht eine neue Sonnenbrille und gibt in einer Suchmaschine "Sonnenbrille" ein, mit dem Ziel Geschäfte bzw. Websites zu finden, die Brillen verkaufen. Dazu gehören jedoch keine Sanitärgeschäfte, die zwar auch Brillen aber Klobrillen verkaufen. Also ist der Suchende mit diesem Ergebnis enttäuscht. Das Sanitärgeschäft hat mit einer unsachgemäßen Anwendung des Begriffs (Keyword) den User auf seine Website gelenkt, auf die er nicht wollte bzw. für dessen Angebot er sich gar nicht interessierte. Der Suchende ist von dem Ergebnis enttäuscht. Also ein schlechtes Ergebnis, dass die Suchmaschine ausgegeben hat und im Endeffekt auf die qualitative Leistung der Suchmaschine zurück fällt.
Suchbegriffe bzw. Keywords haben bei Google heute nicht mehr die Bedeutung wie in früheren Jahren. Viele Begriffe wurden inflationär verwendet, um Kunden auf Websites zu locken. Um Angebote zu sehen, die sie nicht interessierten, die aber Unternehmen nutzen, um Ihre Leistungen in primitiver Form anzupreisen. Keyword-Stuffing ist einer der Effekte, der von Goolge bestraft wird.
Es ist selbstverständlich, dass Unternehmen ihre Website in den Suchmaschinen so hoch als möglich positioniert sehen wollen. Gerade die ersten drei Positionen in den organischen Listings erzielen die größten Erfolge, da sie am häufigsten angeklickt werden. Darum optimieren viele Betreiber ihre Website für Suchmaschinen und nicht für die Suchenden. Die Mittel und Wege scheinen beinahe unbegrenzt. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Gerade hier schiebt Google den Riegel vor und straft Websites unweigerlich ab, die auf unlautere Weise auf sich aufmerksam machen.
Zu den Strafen gehören:
- Senken des Gesamt-PageRank
- Senken des PageRank einzelner Seiten
- Senken des Keyword-PageRank
- Löschen der Website (Delisting) aus dem Index der Suchmaschine
Die Strafen können erkannt und manchmal behoben werden, siehe BMW. Der Aufwand dazu ist hoch und erfordert eine gründliche und überlegte Vorgehensweise. Letztendlich muss Google in einem Reinclusion-Request davon überzeugt werden, dass ein Verstoß gegen die Richtlinien von Google nicht mehr vorkommen wird. Eine Hilfe dazu bietet sich in den Richtlinien für Webmaster.
- Richtlinien zur Gestaltung und zum Content
- Technische Richtlinien sowie
- die Qualitätsrichtlinien
Übrigens antwortet Google nach einer Löschung (Delisting) nicht auf einen Reinclusion-Request. Sie sollten also Geduld beweisen. War der Reinclusion-Request erfolgreich, wird die Website in einigen Tagen wieder zu sehen sein.
Wir sind gern für Sie da.
Haben Sie Fragen zur Suchmaschinenoptimierung oder funktionalem Webdesign? Interessieren Sie sich für eine kostenlose Kurz-Analyse Ihrer Website? Wir freuen uns auf Ihren Anruf - Telefon 08422 986954 oder Ihre E-Mail > Kontakt



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