


Manchmal habe ich Zweifel ...
Neulich hat mir eine Online-Agentur gesagt: "Keine seriöse SEO-Agentur in Deutschland versteht unter Suchmaschinenoptimierung auch Webdesign. Bei der Suchmaschinenoptimierung kommt es darauf an, viele Besucher auf eine Website zu ziehen. Warum die Besucher dann wieder gehen, steht auf einem anderen Blatt und hat mit SEO nichts zu tun."
Die sogenannten "Silver-Surfer" haben das Internet für sich entdeckt. Zwar gibt es bei vielen Senioren noch Berührungsängste aber dennoch ist die Tendenz steigend. Lt. PC-Welt erobern die Senioren das Internet. Von 43,5 Mio. Surfern sind 26,7 Prozent 60 Jahre und älter.
Wenn es auf der Website nicht so läuft wie man sich das vorstellt, dann hilft man mit Adwords einfach nach. So oder ähnlich ist Meinung von manchen Anwendern. Eine undurchdachte und mit Unwissenheit kombinierte Aktion geht dann schnell in die Hose und kann auch noch teuer sein.
Hier ein paar Tipps auf die Sie achten sollten:
Soll der Köder dem Fisch schmecken oder dem Angler?
Nur wenige Onlineshop-Betreiber nutzen den kostenlosen Traffic von Google zum Shopping. Dabei ist das Angebot nicht nur kostenlos sondern ermöglicht häufig auch einen guten Abverkauf.
Was Sie über die neue Verordnung wissen sollten und wie Sie teuere Abmahnungen vermeiden können. Seit dem 17. Mai 2010 ist die neue und überarbeitete Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung in Kraft getreten. Dienstleister sind nun dazu angehalten noch mehr Informationen über ihr Unternehmen bereit zu stellen.
In Webshops tummeln sich in der Regel mehr Besucher als Käufer. Bleibt das Verhältnis zwischen Besuchern und Käufern langfristig zu niedrig, leiden darunter die Einnahmen aus dem Webshop. Es gibt verschiedene sinnvolle Lösungsansätze zur Verbesserung der Conversion Rate, wobei der erste Schritt in Richtung auf den Kunden zu gehen sollte. Web-Analytics, Online-Befragungen, Eyetracking-Studien, Zielgruppengesrpäche u.a. steuern zur Bewertung der qualitativen Leistung von Webshops bei.
Machen Sie Ihrem Konkurrenten doch mal eine Freude und schenken ihm eine Abmahnung. Man gönnt sich ja sonst nichts, oder? Eine besondere Freude für die deutsche Justiz stellt anscheinend eine Abmahnung dar, wenn Sie diese als E-Mail erhalten. Dann haben Sie diese Mail eben nicht erhalten?
Viele Unternehmer präsentieren mit einer Website Ihr Geschäft im Internet. Ein User der ein Produkt oder eine Leistung sucht, kommt auf Ihre Website, informiert sich und entscheidet sich gegebenenfalls für den Kauf. Für ebenso viele ist der Sinn einer Website damit erfüllt. Eine gute Website, die den Anforderung einer modernen, qualitätsorientierten Website entspricht, kann noch viel mehr. Sie ist die Grundlage für eine Fülle erfolgreicher Werbeaktionen. Dazu zählen unter anderem die E-Mail und der Newsletter.
Ein Werbe-E-Mail für einen Interessenten oder Kunden zu erstellen, ist nicht schwer. Aber dürfen Sie jedem X-beliebigen einfach ein E-Mail/Newsletter schicken? Die Antwort ist auch ganz einfach und definitiv "Nein". Vielleicht sind Sie der Meinung, dass der Empfänger schon lange Ihr Kunde ist und deshalb keine Einverständnis-Erklärung brauchen ...
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